Vorwort
Liebe Mitarbeiterin und Mitarbeiter,
die mirontell fein & frisch AG hat als Anspruch, das innovativste Unternehmen für die Fertigung von Obstsalaten und Obstsalatprodukten in Deutschland zu sein.
Unsere täglich gelebten Werte und Grundsätze, wie Toleranz, Akzeptanz, Lean-Management und KVP stellen das Fundament und damit die Basis für unseren erfolgreichen Weg in den letzten Jahren dar.
Ganz detailliert bedeutet dies für die mirontell fein & frisch AG, sich bei all ihren Geschäften verlässlich, transparent, fair und auch nachhaltig zu verhalten.
Unabdingbarer Grundsatz unseres Verhaltens ist die strikte Einhaltung aller anwendbarer Gesetze, intern aufgestellter Regelungen und Selbst-verpflichtungen, welche im allgemeinen als Compliance bezeichnet werden.
Vertrauen ist die wichtigste Grundlage für eine Zusammenarbeit jeglicher Art und wir sind uns täglich bewusst, dass Vertrauen sich weder von selbst entwickelt, noch langjährig Bestand hat, ohne dass man es sich täglich neu erarbeitet. Das ist Ansporn und Verpflichtung zugleich.
Wir sind uns dessen bewusst, dass in der heutigen Zeit ein großer Teil des entgegengebrachten Vertrauens sowohl unserer Geschäftspartner als auch unserer Mitarbeiter aber auch unserer Inhaberstruktur die Beachtung genau dieser Compliance-Vorgaben darstellen.
Der positive Ruf der mirontell fein & frisch AG kann dabei schon durch kleinste Verstöße Einzelner massiv beeinträchtigt werden.
Daher ist es so wichtig, dass jedem Mitarbeiter der mirontell fein & frisch AG bewusst ist, dass sein ganz persönliches Handeln und die Einhaltung der Vorgaben Bestandteile der kompletten Außenwirkung sind.
Die Geschäftsleitung erwartet von jedem einzelnen Mitarbeiter, dass er sich mit dem Inhalt der Compliance-Richtlinien vertraut macht und sein tägliches Handeln danach ausrichtet.
Jeder zuständige Verantwortliche steht für Rückfragen hierzu jederzeit zur Verfügung.
Die Geschäftsleitung der
mirontell fein & frisch AG
Definition und Anwendungsbereich
„Compliance“ – oder auch „Regeltreue“ - ist die rechts- und betriebswissenschaftliche Umschreibung der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Dazu zählen jedoch auch Werte und Vorschriften, die sich ein Unternehmen selbst gesetzt hat.
Die Mischung aus staatlichen Gesetzen und Vorschriften, aber auch die eigens gesetzten Werte bilden die Grundsätze eines Compliance-Management-Systems, mit dessen Hilfe geregelt werden kann, welche Vorgänge in einem Unternehmen regelkonform und welche regelwidrig sind.
Jedoch betrifft eine Compliance-Regelung nicht nur das Unternehmen als Rechtsperson an sich, sondern auch jeden Mitarbeiter und Geschäftspartner.
Demnach sind alle Unternehmensbereiche angehalten, die folgenden Punkte zu leben und eben diese auch bei Geschäftspartnern unter regelmäßig zu kontrollieren.
Grundsätze
Die mirontell fein & frisch AG, 2004 gegründet, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der führenden Obstsalatproduzenten Deutschlands entwickelt und beliefert mit seinen Produkten hauptsächlich den GV-Markt in Deutschland und das benachbarte europäische Ausland.
Aufgrund unserer Marktstellung sehen wir es als unsere Pflicht an, neben der Achtung der allgemeinen Rechtsordnung auch die, in unserer Gesellschaft zugrunde gelegten, ethischen Werte, welche im Folgenden genauer beschrieben sind, zu achten und dessen Folge zu leisten.
Entsprechend lehnen wir jegliche Art von Menschenrechtsverletzungen ab und setzen selbiges auch von unseren Geschäftspartnern voraus.
Insbesondere werden alle Arten von Diskriminierungen innerhalb des Unternehmens nicht akzeptiert. Dies beinhaltet u. a. Diskriminierungen aufgrund der Herkunft, der Religion, des Geschlechtes und auch der sexuellen Orientierung.
Jeder Einzelfall wird aufs Schärfste verurteilt, keinesfalls geduldet und führt zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Festgestellte Verstöße sind unverzüglich dem Vorgesetzten oder dem Compliance-Officer zu melden.
Dies ist auch anonym möglich. Ein entsprechender Briefkasten befindet sich im Eingangsbereich.
Zwangs- und Kinderarbeit
Da unser Unternehmen in einer Branche tätig ist, die darauf angewiesen ist, Waren aus Drittländern zu beziehen, sehen wir uns der Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit, welche in vielen dieser Länder noch zum Alltag gehört, verpflichtet. Das können wir nur erreichen, wenn auch unsere Geschäftspartner, explizit unsere Zulieferer, in den Ursprüngen Ihrer Ware darauf achten und es ausschließen.
Unsere Zulieferer müssen uns dies in einem Fragebogen bestätigen und eine Einhaltung dieses Grundsatzes in jedem Fall nachkommen.
Selbstverständlich verlangen wir auch eine Identifikation unserer Mitarbeiter mit diesem Grundsatz, da jede andere Meinung mit den Firmenidealen nicht vereinbar wäre.
Korruption, Bestechung oder Erpressung
In Deutschland finden wir eine freie Marktwirtschaft vor, die Chancengleichheit sowie Wettbewerbsfreiheit fördert. Selbstverständlich sind auch wir auf diese Grundsätze, die uns vom deutschen Staat geboten werden, angewiesen. Maßgeblich ist die Umsetzung und strikte Einhaltung dieser vorhandenen Grundsätze erforderlich, um Kunden zu akquirieren und langfristig beliefern zu dürfen.
Folgerichtig halten wir uns an den gesetzlichen Rahmen und gestatten keine Korruption, Bestechungen oder Erpressungen, weder firmenintern noch extern.
Wir stehen für einen freien Wettbewerb ein, wollen diesen von unseren potentiellen Kunden erhalten und auch unseren Zulieferern bieten.
Da jedoch häufig die Schwelle zwischen kleiner Zuwendung und Korruption oder Bestechung fließend ist, gilt es, hier äußerst sensibel und nachvollziehbar in diesem Bereich zu fungieren. Generell sollte jeder einzelne Fall individuell beleuchtet und bewertet werden.
Als allgemeiner Orientierungsrahmen lassen sich verschiedene Punkte angeben:
- Geschäftsessen müssen im Sachzusammenhang nachvollziehbar sein.
- Kein Geschenk oder keine Zuwendung darf eine gefühlte persönliche Verpflichtung nach sich ziehen.
- Bargeldgeschenke sind abzulehnen, Geschenke an Beamte in jeglicher Hinsicht sind ebenso untersagt.
- Geschenke, die wir unseren Geschäftspartner zukommen lassen, liegen in einem steuerlich festgelegten gesetzlichen Rahmen.
- Im Zweifelsfall kann immer eine Abstimmung mit dem Vorgesetzten oder dem Compliance-Officer erfolgen.
Umweltbewusstsein
Unser tägliches Bestreben und Handeln ist darauf ausgerichtet, unsere Umwelt zu erhalten und Auswirkungen auf diese durch permanente Verbesserungen in den Prozessen so gering wie möglich zu halten. Neben unserem eigenen Anspruch, so umweltschonend wie möglich zu produzieren, als auch zu transportieren, planen wir auch über unsere firmeninternen Abläufe Projekte.
Ein Projekt zielt dabei, unsere entstandenen Obstreste Bienenzüchtern in unserer Umgebung zur Verfügung zu stellen. So würden unsere Reststoffe gar einen Mehrwert für unsere Natur darstellen, indem die Bienen sich davon ernähren könnten.
Außerdem stehen wir momentan in weiteren Planungsprozessen zur Abwasserreinigung unseres Unternehmens. Da unsere Abwässer einen hohen Zuckergehalt aufweisen und demnach sehr belastend für die Umwelt sind, wollen wir diese vor der Abführung an die regionalen Klärwerke reinigen lassen. Zur Realisierung dieses Projektes stehen wir mit einem Unternehmen in Kontakt, das eng mit Universitäten zusammenarbeitet.
Gemeinsam möchten wir damit ein Projekt in die Wege leiten, welches für alle Beteiligten einen Mehrwert darstellt.
Darüber hinaus befindet sich die mirontell fein & frisch AG, unter Verantwortung unseres Umweltbeauftragten, Herrn Florian Kanitz, momentan in der Zertifizierungsphase für das brandenburgische Umweltsiegel.
Datenschutz
Alle Mitarbeiter sind zur aktiven Ergreifung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen (Passwörter, zugelassene Technologien und lizensierte Software) zur Gewährleistung des Schutzes geistigen Eigentums und persönlicher Daten verpflichtet.
Jedem Mitarbeiter wird zu Beginn des Arbeitsverhältnisses deutlich erläutert und im späteren Arbeitsvertrag verankert, dass sämtliche betriebsinternen Informationen der dringenden Geheimhaltung unterliegen. Etwaige, auch teilweise Übermittlungen an Dritte, sind nur nach Zustimmung und Freigabe der Geschäftsleitung gestattet. Jegliche Verstöße werden – wie in den Arbeitsverträgen geregelt – arbeitsrechtlich geahndet.
Implementiert ist das Verfahren clean Desktop. Hierbei ist geregelt, dass sämtliche einsehbare Unterlagen auch bei nur zeitlich begrenztem Verlassen des Arbeitsplatzes zumindest umzudrehen sind und der Desktop in einem passwortgeschützten Sparmodus geschaltet wird. Alle Mitarbeiter sind angewiesen, zum Feierabend alle einsehbaren Papiere einzuschließen.
Umgesetzt ist eine mehrfache Zutrittskontrolle sowohl für betriebsfremde als auch für betriebsinterne Personen. In den Betriebsräumen der mirontell fein & frisch AG gilt striktes Fotografierverbot für unternehmensfremde Personen. Alle Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen müssen vor der Veröffentlichung durch einen Verantwortlichen genehmigt werden.
Personenbezogene Angaben werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies rechtlich gestattet oder der Betroffene damit einverstanden ist.
Wir bekennen uns zu den Grundsätzen der sparsamen Speicherung von personenbezogenen Daten sowie zur Transparenz der Datenverarbeitung.
Das Recht auf Auskunft, Berichtigung und gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung persönlicher Daten wird selbstverständlich umgesetzt.
Bei Unklarheiten steht der Datenschutzbeauftragte der mirontell fein & frisch AG, Herr Markus Rothe, für Rückfragen stets zur Verfügung.
Mit diesem Anspruch sorgen wir für ein hohes gelebtes Datenschutzniveau.
Produktqualität
Unsere Kunden setzen bei einem Kauf von unseren Produkten auf Qualität, die wir seit Jahren am Markt symbolisieren. Daher ist es für uns selbstverständlich, firmenintern hohe Qualitätsstandards zu setzen und einzuhalten.
Jedes Jahr findet ein Audit zu unserer Zertifizierung IFS Food statt, welche wir in den letzten Jahren im sogenannten „Higher-Level“ Bereich abgeschlossen haben. Wir erfüllen laut diesen Audits 97 % der Anforderungen in erhöhtem Maße.
Darüber hinaus sehen wir uns dauerhaft an einem Verbesserungsprozess gebunden, da Stillstand für uns Rückschritt bedeutet.
Demnach arbeiten wir mit unserer Qualitätsmanagement-Abteilung dauerhaft an der Produkt- und Prozessoptimierung sowie an unserem Produktschutz.
Feste Bestandteile dieser Optimierungsprozesse sind allem voran unsere Mitarbeiter, die für die Einhaltung unserer Hygienevorschriften und der Qualitätskriterien Verantwortung tragen.
Jegliche Verstöße oder Probleme, die zur Nichteinhaltung der Vorschriften führen könnten, sind umgehend dem direkten Vorgesetzten oder dem Compliance-Officer mitzuteilen.
Dies ist auch anonym möglich. Ein entsprechender Briefkasten befindet sich im Eingangsbereich.
Arbeitsschutz
Zum Schutze unserer Mitarbeiter in der Produktion und im Lagerbereich stellen wir Ihnen die notwendige Arbeitsbekleidung zur Verfügung. Da sehr niedrige Temperaturen in einigen Teilen unseres Betriebes notwendig sind, ist diese auch entsprechend kälteresistent.
Darüber hinaus wurden Abläufe in der Vergangenheit zum Schutze der Mitarbeiter abgeändert, sodass das Verletzungsrisiko und die Unfallhäufigkeit in unserem Unternehmen sehr gering sind.
Dies ist selbstverständlich neben den Ablaufoptimierungen und der dafür vorgesehenen Arbeitskleidung der Achtsamkeit unserer Mitarbeiter geschuldet. Demnach sind alle unsere Mitarbeiter angehalten, Gefährdungspotentiale dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden sowie diese zu meiden, solange sie bestehen. Im Anschluss dessen wird schnellstmöglich eine Gefahrenbeseitigung und Problembehebung durchgeführt, um eine erneute Gefahr zu vermeiden.
Des Weiteren befinden wir uns in arbeitsschutztechnischer Betreuung durch die zuständige Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe). Es werden regelmäßig Besichtigungen mit der Berufsgenossenschaft durchgeführt, um auch externe Verbesserungsvorschläge in unser laufendes System einfließen zu lassen.
Schlusswort
Liebe Mitarbeiterinnen,
Liebe Mitarbeiter,
die Geschäftsleitung der mirontell fein & frisch AG dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und fordert Sie hiermit auf, die festgelegten Standards sowie die gesetzlich geregelten Bestimmungen strikt einzuhalten. Jegliche Abweichungen sind Ihrem direkten Vorgesetzten unverzüglich zu melden.
Sollten Sie einen Verstoß gegen unsere Compliance-Richtlinien gern anonym melden wollen, steht Ihnen dazu der Briefkasten unter der Treppe im Eingangsbereich zur Verfügung. Dieser ist mit „Compliance“ beschriftet und wird täglich ausgeleert.
Bitte verinnerlichen Sie, dass das Handeln eines jeden einzelnen das gewünschte Gesamtergebnis beeinflusst.
Die hier festgelegten Compliance-Richtlinien müssen als erste Grundlage und fließend betrachtet werden. Nur durch Ihre Mitwirkung ist es möglich, sie kontinuierlich zu erweitern und fortzuführen.
Die Geschäftsleitung der
mirontell fein & frisch AG